Liebe Mitglieder, Eltern, Trainer und Sportler,

Wir haben hier für Sie alle Informationen und Termine rund um den Verein zusammengestellt – Trainer, Trainingszeiten und Spielpläne aller Mannschaften, alle Veranstaltungen, Spiel- und Wettkampftermine, aktuelle News, die wichtigsten Kontaktdaten und die Vereinschronik!

Details gibt es im Menü am oberen Seitenrand und insbesondere auf den Seiten unserer Abteilungen links.

Viel Spaß und sportliche Grüße, Ihre Turn- und Sportgemeinde Niederhofheim 06 e.V.! 

 

 

 

  

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27.06.2023

Judokas können jetzt auch freitags trainieren!

Samira Bettendorf hat eine zweite Trainingsgruppe für Judokas im Alter von 6-10 Jahren eröffnet. Alle Infos im Menüpunkt "Judo"!

 

23.06.2023

Frauenpower bei der TSG

Auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung am 12. Juni 2023 stand wieder die Wahl des Vorstands. Das Ergebnis: Fünf Frauen besetzen die Posten im Vorstand des Vereins mit knapp 1000 Mitgliedern:

1. Vorsitzende: Doris Herbert

2. Vorsitzende: Kerstin Kühner

Kassenwartin: Eva Prillwitz

Jugendwartin: Nicole Roos

Schriftführerin: Britta Christopeit

Jens Kühner ist nach 13 Jahren als 2. Vorsitzender aus dem Vorstand ausgeschieden und tauscht mit seiner Frau Kerstin, die bisher als Beisitzerin für die TSG aktiv war. Er bleibt auf diesem Wege also Teil des erweiterten Vorstands. Kerstin begrüßen wir nun als offizielles Mitglied des Vorstands und freuen uns sehr, dass die gemeinsame Arbeit weitergeht.

v.l.n.r.

Britta Christopeit, Eva Prillwitz, Nicole Roos, Kerstin Kühner, Doris Herbert

tsg niederhofheim ausschnitt

 

 

19.06.2023

Auf die Räder, fertig, los!

Die TSG Niederhofheim ist wieder beim Stadtradeln dabei: vom 25. Juni bis 15. Juli 2023 sammeln wir wieder Kilometer und sparen CO2. Wer dabei sein möchte kann sich unter www.stadtradeln.de -> Gemeidne Liederbach -> Gruppe: TSG Radler anmelden.

Vielleicht schaffen wir es wieder die meisten Kilometer zu sammeln!

Viele Grüße

Der Vorstand

 

 

14.06.2023

NEU! NEU! NEU! NEU! NEU!

Turnen für den jüngsten Nachwuchs

Die kleinen Krabbelkäfer lernen durch Gerätelandschaften die verschiedensten Eindrücke wie Höhe, Schräge, weichen und harten Untergrund. Das fördert die geistige wie auch motorische Entwicklung ihres Kindes. Auch der Umgang mit Bällen ist Bestandteil der Krabbelkäfer-Turnstunde. Musik und gemeinsame Fingerspiele dürfen natürlich auch nicht fehlen. Gerne soll ein Austausch von Erfahrungen in der Gruppe stattfinden.

Es gibt kein bestimmtes Eintrittsalter. Voraussetzung ist, dass die Kleinen sich selbstständig fortbewegen können. Danach besteht die Möglichkeit zum Eltern-Kind-Turnen zu wechseln.

Wann: mittwochs 10:00-11:00 Uhr

Wo: Sporthalle der Liederbachhalle (Eingang Sportlereingang)

Start: sobald ausreichend Interessenten dabei sind

Übungsleiterin: Regina Schuler

Anmeldung und Fragen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Es darf bis zu 3 x geschnuppert werden, danach ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich.

Wir wünschen viel Spaß

Der Vorstand

 

 

28.03.2023

Yoga

Liebe Interessentinnen und Interessenten,

nicht nur der Kurs, sondern auch die Warteliste ist aktuell voll. Wir müssen daher leider darum bitten vorerst von weiteren Zuschriften abzusehen. Wir geben sofort Bescheid, wenn sich die Lage wieder entspannt!

Der Vorstand

 
 
 
 
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1.12.2021
 
Handball Minis
 
 
 
  

17.05.2021

 

Liebe Mitglieder,
 
die Mitgliedsbeiträge werden diesen Monat eingezogen, trotz der aktuellen Lage. Wir haben als Vorstand eines gemeinnützigen Vereins leider keine andere Möglichkeit, da der TSG sonst der Entzug der Gemeinnützigkeit droht.  
Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und Treue in der langen Zeit des Lockdowns!
 
Der Landessportbund hat die Informationen dazu wie folgt zusammengefasst:
 

Darf ein Verein auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten?

Ein gemeinnütziger Verein darf lediglich dann auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten, wenn eine Satzungsregelung dies erlaubt. Bei der TSG Niederhofheim erlaubt es die Satzung nicht. Besteht keine solche Ausnahmeregelung riskiert der Verein seine Gemeinnützigkeit.

 

Haben Vereinsmitglieder aufgrund des ausgesetzten Sportbetriebs Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden konnte? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?

Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen

 
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10.05.2021

 

Eine Nachricht vom Landessportbund zum Thema Impfen für alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Jugendleiter/innen, die aktuell Jugendsportangebote (also entsprechend aktuellen Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes) durchführen:

 

Liebe Vereinsvorstände,
liebe Geschäftsstellenmitarbeiter,

ich freue mich sehr, nach Diskussionen der Sportjugend Hessen mit dem
Sozialministerium und dem Hessischen Innenministerium, mitteilen zu
können, dass sich ab sofort Haupt- und ehrenamtliche
Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Jugendleiter/innen, die aktuell
Jugendsportangebote (also entsprechend aktuellen Möglichkeiten des
Infektionsschutzgesetzes) durchführen und dabei unmittelbar in Kontakt
mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, für die Impfgruppe 3
registrieren lassen können ( § 4 Abs. 1 Nr. 8 Corona-Impfverordnung).

Die Anmeldung zum Impftermin muss online durch die zu impfende Person
erfolgen. Beim Impftermin selbst muss eine entsprechende Bescheinigung
des Vereins (sog. Arbeitgeberbescheinigung) vorgelegt werden. Ein Muster
[1] findet sich auf dem hessischen Impfportal [2]. Im Feld "Berufliche
Tätigkeit" und "Begründung der Priorisierung" ist die zur Impfung
berechtigende Arbeit im Jugendbereich Ihres Vereins anzugeben!

Aktuelle Informationen finden Sie wie immer auf den Corona-Seiten des
Landessportbundes Hessen [3].

Viele Grüße

Kathrin Zimmermann
Servicestelle Sport
Sportkreis Main-Taunus e.V.

 

14.03.2021

 

Liebe Mitglieder,

 

wir haben gleich zwei gute Nachrichten!

Die ersten Lockerungen wurden bekannt gegeben und wir freuen uns sehr, dass es nun auch endlich für den Vereinssport wieder erste Lichtblicke gibt.

Genaue Informationen, wie, wann und in welcher Form eure Trainingsgruppen wieder mit dem Training starten erhaltet ihr direkt von euren jeweiligen Trainern und Übungsleitern!

 

Regelungen, die seit dem 8. März 2021 gelten:

  • Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren –, also bis zum 15. Geburtstag, bleiben unberücksichtigt. Für die TSG bedeutet das, dass Tischtennis und Leichtathletik wieder ausgeübt werden dürfen. 
  • Darüber hinaus sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig, wenn diese sich während der Sportausübung mindestens in drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Für die TSG bedeutet das, dass - wenn auch sehr eingeschränkt - auch Handball wieder möglich ist.
  • Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände - der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Mannschaftssportarten sind für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt. Pro Mannschaft dürfen bis zu zwei Personen (Trainer bzw. Betreuer) anwesend sein. ABER: Eben nur im Freien!
  • Auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung auf Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; zu den beiden Haushalten zählende Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.

 

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Wir danken unseren Sponsoren für ihre Unterstützung und Förderung unserer Sportler!

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