Informationen für unsere Mitglieder
Umstellung des Lastschrifteinzuges der Mitgliedsbeiträge auf das neue
SEPA-Lastschriftverfahren am 1. Februar 2014
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Ab 1. Februar 2014 gelten die neuen einheitlichen Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr „SEPA“ (Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum). Damit werden auch Kontonummer und Bankleitzahl abgelöst durch IBAN und BIC (Business Identifier Code).
Das bedeutet für unsere bestehenden Mitglieder:
Sie selbst brauchen nichts zu unternehmen. Ihre bestehende Einzugsermächtigung gilt weiterhin und wird automatisch auf das „SEPA-Lastschriftmandat“ umgestellt. Somit buchen wir Ihre Beiträge auch künftig zu den bisherigen Terminen (Anfang Februar und Anfang August) von Ihrem Konto ab.
Der bisherige Verwendungszweck auf Ihrem Kontoauszug wird sich dann wie folgt darstellen:
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer „DE85ZZZ00000470247“
Die Mandatsreferenz die aus Ihrer „Mitgliedsnummer“ und dem „Zeitraum des abgebuchten Mitgliedsbeitrages“ besteht
Damit ist unsere Lastschrift eindeutig gekennzeichnet und für Sie zuzuordnen.
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Für unsere neuen Mitglieder:
Neben dem Aufnahmeantrag finden Sie das neue Formular für die
„Erteilung einer Einzugsermächtigung
und eines SEPA-Lastschriftmandats“
unter „Der Verein“/ „Aufnahmeantrag"
Ihre IBAN bzw. BIC sind Sie auf Ihren aktuellen Kontoauszügen ausgewiesen. Bei Fragen hierzu wird Ihnen Ihre Bank sicherlich weiterhelfen.
Weitere Informationen zu dem neuen Lastschriftverfahren erhalten Sie natürlich auch bei Ihrer Bank/Sparkasse.