Willkommen bei der TSG Niederhofheim
Liebe Mitglieder, Eltern, Trainer und Sportler,
Wir haben hier für Sie alle Informationen und Termine rund um den Verein zusammengestellt – Trainer, Trainingszeiten und Spielpläne aller Mannschaften, alle Veranstaltungen, Spiel- und Wettkampftermine, aktuelle News, die wichtigsten Kontaktdaten und die Vereinschronik!
Details gibt es im Menü am oberen Seitenrand und insbesondere auf den Seiten unserer Abteilungen links.
Viel Spaß und sportliche Grüße, Ihre Turn- und Sportgemeinde Niederhofheim 06 e.V.!
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06.03.2023 Gürtelprüfung Endlich ist es soweit! Am Mittwoch, den 22. März 2023 wird die erste Gürtelprüfung in der neu gegründeten Judoabteilung stattfinden. Etwa 30 Kinder werden sich der Herausforderung der Prüfung für den nächsthöheren Gürtel stellen. Überwiegend sind es neue Kinder, die den weiß/gelben Gürtel anstreben, aber auch höhere sogenannten Kyu Grade werden geprüft. Wir wünschen allen Judokas viel Erfolg! |
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21.02.2023
Liebe Mitglieder, unsere Geschäftsstelle bleibt in der Zeit vom 8.bis einschließlich 24. März 2023 geschlossen. Ab Montag, dem 27. März 2023 sind wir wieder zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie da, montags, 17.30 -18.30 Uhr. Sollten Sie zwischendurch Fragen haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Beste Grüße Der Vorstand |
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10.11.2022
Neuer Kurs: Schwingen statt Springen
Unsere neue Art zu jumpen: Schwingen statt springen! Du möchtest es langsamer angehen und Deinem Körper trotzdem Gutes tun?
Alle Infos auf dem Flyer rechts und hier! |
Bitte klicken für eine größere Ansicht!
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17.05.2021
Darf ein Verein auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten?
Ein gemeinnütziger Verein darf lediglich dann auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten, wenn eine Satzungsregelung dies erlaubt. Bei der TSG Niederhofheim erlaubt es die Satzung nicht. Besteht keine solche Ausnahmeregelung riskiert der Verein seine Gemeinnützigkeit.
Haben Vereinsmitglieder aufgrund des ausgesetzten Sportbetriebs Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden konnte? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?
Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen
10.05.2021
Eine Nachricht vom Landessportbund zum Thema Impfen für alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Jugendleiter/innen, die aktuell Jugendsportangebote (also entsprechend aktuellen Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes) durchführen:
Liebe Vereinsvorstände,
liebe Geschäftsstellenmitarbeiter,
ich freue mich sehr, nach Diskussionen der Sportjugend Hessen mit dem
Sozialministerium und dem Hessischen Innenministerium, mitteilen zu
können, dass sich ab sofort Haupt- und ehrenamtliche
Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Jugendleiter/innen, die aktuell
Jugendsportangebote (also entsprechend aktuellen Möglichkeiten des
Infektionsschutzgesetzes) durchführen und dabei unmittelbar in Kontakt
mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, für die Impfgruppe 3
registrieren lassen können ( § 4 Abs. 1 Nr. 8 Corona-Impfverordnung).
Die Anmeldung zum Impftermin muss online durch die zu impfende Person
erfolgen. Beim Impftermin selbst muss eine entsprechende Bescheinigung
des Vereins (sog. Arbeitgeberbescheinigung) vorgelegt werden. Ein Muster
[1] findet sich auf dem hessischen Impfportal [2]. Im Feld "Berufliche
Tätigkeit" und "Begründung der Priorisierung" ist die zur Impfung
berechtigende Arbeit im Jugendbereich Ihres Vereins anzugeben!
Aktuelle Informationen finden Sie wie immer auf den Corona-Seiten des
Landessportbundes Hessen [3].
Viele Grüße
Kathrin Zimmermann
Servicestelle Sport
Sportkreis Main-Taunus e.V.
14.03.2021
Liebe Mitglieder,
wir haben gleich zwei gute Nachrichten!
Die ersten Lockerungen wurden bekannt gegeben und wir freuen uns sehr, dass es nun auch endlich für den Vereinssport wieder erste Lichtblicke gibt.
Genaue Informationen, wie, wann und in welcher Form eure Trainingsgruppen wieder mit dem Training starten erhaltet ihr direkt von euren jeweiligen Trainern und Übungsleitern!
Regelungen, die seit dem 8. März 2021 gelten:
- Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren –, also bis zum 15. Geburtstag, bleiben unberücksichtigt. Für die TSG bedeutet das, dass Tischtennis und Leichtathletik wieder ausgeübt werden dürfen.
- Darüber hinaus sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig, wenn diese sich während der Sportausübung mindestens in drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Für die TSG bedeutet das, dass - wenn auch sehr eingeschränkt - auch Handball wieder möglich ist.
- Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände - der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Mannschaftssportarten sind für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt. Pro Mannschaft dürfen bis zu zwei Personen (Trainer bzw. Betreuer) anwesend sein. ABER: Eben nur im Freien!
- Auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung auf Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; zu den beiden Haushalten zählende Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.
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Wir danken unseren Sponsoren für ihre Unterstützung und Förderung unserer Sportler!